Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen werden von der Value Procurement Centre B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in Eindhoven, eingetragen unter der Registernummer KvK; 65468678, sowie von allen mit dieser Gesellschaft in irgendeiner Weise verbundenen Unternehmen verwendet, die sich auf diese Bedingungen beziehen oder von ihnen Gebrauch machen. Sie werden im Folgenden bezeichnet als: "Wir"/"Uns".
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:Käufer: die Gegenpartei von Value Procurement Centre B.V., die die Produkte und/oder Dienstleistungen kauft.Allgemeine Bedingungen: diese allgemeinen Bedingungen von Value Procurement Centre B.V.Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, die nicht Produkte sind, die Gegenstand eines Vertrags zwischen Value Procurement Centre B.V. und dem Käufer sind.Vertrag: alle Verträge, einschließlich dieser allgemeinen Bedingungen, zwischen Value Procurement Centre B.
V. und dem Käufer bezüglich des Kaufs von Produkten und/oder des Kaufs von Dienstleistungen, sowie jede andere Bestellung, die der Käufer der Value Procurement Centre B.V. erteilt, sowie alle (Rechts-)Handlungen, die sich auf das Vorstehende beziehen.Produkte: alle Produkte, Sachen, Gegenstände, Artikel, Software sowie Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die Gegenstand eines Vertrags zwischen Value Procurement Centre B.V. und dem Kunden sind.Schriftlich: per Post oder per E-Mail.Wir/uns: Value Procurement Centre B.V.
2. Anwendbarkeit
2.1 Für alle mit uns geschlossenen Verträge sowie deren Erfüllung und alle sonstigen Rechtsverhältnisse mit uns, insbesondere für alle Anfragen, Angebote, Offerten, Aufträge, angenommenen Bestellungen und Auftragsbestätigungen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Zwischen uns und unserem Kunden wird vereinbart, dass nach Abschluss eines Vertrages unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese auch für nachfolgende Geschäfte in vollem Umfang gelten sollen.
2.3 Wenn die Gegenpartei allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und auf diese, unter welchem Namen auch immer, verweist/verwiesen hat, wird deren Anwendbarkeit hiermit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, diese Bedingungen wurden von uns ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
2.4 Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen beziehen sich nur auf das Rechtsverhältnis oder den Vertrag, für den sie gemacht werden
3. Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen
3.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote von uns an die Gegenpartei freibleibend, und wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Preise und Bedingungen zu ändern. Wenn keine Frist angegeben ist, sind die von uns gemachten Angebote 30 Tage lang gültig.
3.2 Der Kunde akzeptiert die Kommunikation in englischer Sprache im Voraus.
3.3 Von uns zur Verfügung gestellte Daten in Form von Drucksachen, Broschüren, Anhängen zu den Angeboten, Ratschlägen, Berechnungen, Entwürfen, Maßen und ähnlichen Daten werden so genau wie möglich weitergegeben, sind jedoch nur indikativ und unverbindlich und stellen kein Angebot dar und sind nicht bindend.
3.4 Nur was in unserer Auftragsbestätigung steht, ist für uns verbindlich.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich festzustellen."
3.6 Wir können nicht an ein von uns erstelltes Angebot oder einen Kostenvoranschlag gebunden sein, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder der Kostenvoranschlag oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Angebots über etwaige Fehler oder Ungenauigkeiten in dem Angebot zu informieren.
3.7 Wenn wir aufgefordert werden, ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten, aber auf dieser Grundlage kein Vertrag zustande kommt, haben wir das Recht, der Gegenpartei die mit der Erstellung des Angebots oder des Kostenvoranschlags verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
3.8 Der Vertrag kommt zustande: a) nachdem beide Parteien einen zu diesem Zweck erstellten Vertrag unterzeichnet haben, oder b) nachdem wir der Gegenpartei eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Annahme des Auftrags zugesandt haben; c) durch den Beginn der Arbeiten zur Erfüllung des Vertrags durch uns.
3.9 Wir sind berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Annahme eines von uns unterbreiteten Angebots an die Gegenpartei ohne Angabe von Gründen mitzuteilen, dass wir keinen Vertrag abschließen möchten; in diesem Fall gilt unser Angebot als rechtmäßig widerrufen.
3.10 Weicht eine Annahme durch die Gegenpartei von unserem Angebot ab, so gilt dies als neues Angebot und als Ablehnung des ursprünglichen Angebots, auch wenn es sich nur um eine Abweichung in geringfügigen Punkten handelt, und die Bestimmungen unter 3.3 finden auf diese Annahme Anwendung.
3.11 Änderungen und/oder Stornierungen des Vertrages sind nur gültig, wenn und soweit sie von uns gegenüber der Gegenpartei schriftlich bestätigt wurden. In jedem Fall haben wir das Recht, von der Gegenpartei die Zahlung aller Kosten zu verlangen, die uns im Rahmen des ursprünglichen Vertrags für Material, Teile, Löhne, Dienstleistungen usw. entstanden sind, sowie von der Gegenpartei die Freistellung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Aufhebung und/oder Änderung der von uns mit diesen Dritten eingegangenen Verpflichtungen zu verlangen.
3.12 Mitarbeiter, die nicht über eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht verfügen, sind nicht befugt, einen Vertrag in unserem Namen abzuschließen.
4. Informationen
4.1 Die Gegenpartei ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Stichhaltigkeit und Zuverlässigkeit aller uns zur Verfügung gestellten Spezifikationen und/oder anderen Informationen, die sich auf die angegebenen Preise sowie auf die Erfüllung des Vertrages beziehen. Wir sind nicht verpflichtet, die von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Daten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Stichhaltigkeit und/oder Zuverlässigkeit zu überprüfen.
4.2 Wenn die von uns für die Erfüllung des Vertrages benötigten Informationen von der Gegenpartei nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden, haben wir das Recht, der Gegenpartei die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen oder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder aufzulösen.
5. Lieferung
5.1 Angegebene Lieferfristen sind niemals als Fristen im Sinne von Artikel 6:83 sub a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir daher schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei eine angemessene Frist zur Erfüllung zu gewähren ist. Eine angemessene Frist ist in jedem Fall die Frist, die in der Branche als angemessen gilt, jedoch niemals kürzer als vierzehn (14) Tage.
5.2 Von uns angegebene Lieferfristen beginnen, sobald wir den Auftrag ausdrücklich und schriftlich angenommen haben, vorausgesetzt, dass die von uns für die Ausführung der Arbeiten benötigten Unterlagen und Daten in unserem Besitz sind und die von der Gegenpartei zu erfüllenden Formalitäten und sonstigen Bedingungen von uns eingehalten worden sind.
5.3 Wenn die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen kann, sind wir zu Teillieferungen sowie zu einer Nachlieferungsfrist von 6 Monaten berechtigt. Diese Frist beginnt am Tag des Erhalts der schriftlichen Inverzugsetzung durch die Gegenpartei, frühestens jedoch am Tag nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins oder der vereinbarten Lieferfrist. Der Abnehmer ist dann nicht berechtigt, Schadenersatz und/oder die Auflösung des Vertrages zu fordern.
5.4 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk. Das Risiko in Bezug auf die Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. Wenn der Kunde die Annahme der Produkte verweigert oder eine spätere Lieferung der Produkte verlangt, geht die Gefahr für die Produkte ebenfalls zum vereinbarten Lieferzeitpunkt auf den Kunden über. Verweigert der Kunde die Annahme der Produkte, so gehen die Kosten für die Rücksendung, die Lagerung und andere Kosten zu Lasten des Kunden.
5.5 Der Lieferant sorgt für eine Standardverpackung der zu liefernden Produkte. Die damit verbundenen Kosten sind im Preis enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Sonderverpackungen sind nicht im Preis enthalten.
5.6 Werden uns im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Sachen der Gegenpartei in unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt, verbleiben die Sachen auf Risiko der Gegenpartei und die Gegenpartei muss für eine angemessene Versicherung in dieser Hinsicht sorgen.
5.7 Für uns erlischt die ausdrücklich schriftlich vereinbarte Bindung an eine fatale Lieferfrist, wenn die Gegenpartei die Spezifikationen des Vertrages ändern will, es sei denn, dass die geringe Bedeutung der Änderung uns vernünftigerweise nicht dazu zwingt, den von uns ursprünglich geplanten Einsatz der Produktionskapazität rechtzeitig zu ändern.
5.8 Bei der Erfüllung des Vertrages durch uns ist die Gegenpartei verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch uns zu ermöglichen, einschließlich der unverzüglichen Beantwortung unserer Fragen und der Vermeidung mangelhafter Lieferungen.
5.9 Bei Nichteinhaltung der in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels genannten Bestimmungen durch die Gegenpartei ist eine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Lieferfrist nicht mehr verbindlich und ist die Gegenpartei in Verzug, ohne dass eine schriftliche Inverzugsetzung durch uns erforderlich ist. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis die Gegenpartei diesen Verzug behoben hat, und den Vertrag aufzulösen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Produkten bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die wir gegenüber der Gegenpartei in diesem Zusammenhang haben.
6.2 In dem Maße, in dem unser Eigentum durch die Bildung eines Rechtsstreits verloren gehen kann, wird die Gegenpartei zu unseren Gunsten ein besitzloses Pfandrecht an den Gütern, in denen die von uns gelieferten Produkte enthalten sind, in Höhe der Forderung, die wir gegenüber der Gegenpartei, aus welchem Grund auch immer, haben, bestellen.
6.3 Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns unverzüglich von Ansprüchen oder Versuchen Dritter in Kenntnis zu setzen, die Produkte, die unser Eigentum sind, in Besitz zu nehmen oder sich an ihnen zu vergreifen. Die Gegenpartei ist ihrerseits verpflichtet, alles zu tun, um unser Eigentum oder unsere Forderungsrechte zu schützen.
6.4 Sobald die Gegenpartei eine Verpflichtung uns gegenüber nicht erfüllt, sind wir berechtigt und befugt, die Produkte zurückzunehmen, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt die Gegenpartei uns zu diesem Zweck, den Ort/die Orte zu betreten, an dem/denen sich die Produkte befinden. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Ort zu benennen, an dem sich die Produkte befinden, und ist darüber hinaus verpflichtet, alle erforderliche Mitwirkung zu leisten.
6.5 Solange die in Artikel 6.1 genannten Forderungen nicht vollständig beglichen sind, ist die Gegenpartei nicht befugt oder berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu übertragen, zu veräußern oder mit irgendwelchen Rechten zu belasten, es sei denn, dies geschieht im Rahmen ihrer üblichen Berufs- oder Geschäftsausübung und außerhalb ihrer tatsächlichen Kontrolle. Die Abtretung einer Forderung an eine andere juristische Person ist nicht zulässig.
6.6 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Produkte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu verpfänden, als Sicherheit zu verwenden oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt eines Dritten zu bringen.
6.7 Wir übertragen dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Produkten zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen aus allen Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen erfüllt hat.
6.8 Für die gemäß diesem Artikel zurückgenommenen Produkte erhält die Gegenpartei, sofern die Produkte in gutem Zustand und/oder anderweitig für uns verwendbar sind, eine Gutschrift gemäß dem am Tag der Rücknahme festzustellenden Marktwert, unbeschadet unseres Rechts, mit dieser Gutschrift alle finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber uns zu verrechnen, einschließlich des von uns erlittenen Schadens und der Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Eigentumsvorbehalts, Zinsen und anderer Kosten.
6.9 Der Kunde ist verpflichtet, die in diesem Artikel genannten Produkte gegen die Risiken von Feuer, Diebstahl, Sturm und Wasserschäden zu versichern. Zahlungen für Schäden und Verlust der genannten Produkte treten an die Stelle der genannten Produkte.
6.10 Die Gegenpartei hat uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht an den von uns gelieferten Produkten.
6.11 Wir können das Zurückbehaltungsrecht an allen Sachen ausüben, die mit der Erfüllung des Vertrages zusammenhängen und die wir im Rahmen des Vertrages von der Gegenpartei tatsächlich in unserem Besitz haben, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages oder anderer Verträge ganz oder teilweise nicht erfüllt. Dies gilt auch für die Kosten, die wir im Zusammenhang mit der Sorgfalt, die wir in Bezug auf die Sache walten lassen müssen, aufwenden mussten.
7. Garantie
7.
1 Wir garantieren: a) für neunzig (90) Tage ab dem Lieferdatum die Qualität der von uns gelieferten Produkte, bestehend aus Leiterplatten (PCBs) und den dafür verwendeten Materialien; b) für ein (1) Jahr ab dem Lieferdatum die Qualität der von uns gelieferten Produkte, bestehend aus halbfertigen und vollständig montierten Maschinen und/oder Produkten und den dafür verwendeten Materialien; vorausgesetzt, dass die Produkte in einer normalen, sorgfältigen Weise und in Übereinstimmung mit den Anweisungen von uns und dem Lieferanten der dafür verwendeten Materialien und für den Zweck, für den sie hergestellt wurden, verwendet werden. In jedem Fall garantieren wir nie mehr, als von den Lieferanten in dieser Hinsicht zugesichert wurde. Wir gewähren keine weiteren Garantien. Die Gegenpartei muss uns innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem die Gegenpartei den Mangel bemerkt hat oder vernünftigerweise hätte bemerken können, den Kaufbeleg (Rechnung) mit Lieferdatum und Produkttyp, Typennummer, Artikelnummer und/oder Produktnummer mit einer Beschreibung des Mangels vorlegen und das mangelhafte Produkt innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Garantieanspruch an uns zurücksenden.
7.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel an Materialien oder Teilen für die gelieferten Produkte, deren technische Spezifikation und/oder Verwendung von der Gegenpartei oder in deren Namen vorgeschrieben wurde oder die uns von der Gegenpartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängel an den gelieferten Waren, die durch die Verwendung der vorgenannten Materialien oder Teile entstanden sind. Dabei wird die Untauglichkeit für den Gebrauch, für den die vorgeschriebenen Materialien oder Teile bestimmt sind, einem Mangel gleichgestellt. Wir sind im Rahmen unserer Garantieverpflichtung nicht haftbar, wenn eine Sache infolge eines Fehlers im Entwurf, in der Konstruktion, in der Spezifikation oder in der Arbeitsweise, die von der Gegenpartei oder in ihrem Namen vorgeschrieben wurde, oder infolge eines Fehlers in der von der Gegenpartei oder in ihrem Namen erteilten Beratung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
7.3 Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Materialien oder Teile von Dritten, die nicht von uns geliefert wurden oder geliefert werden und die von oder im Namen der Gegenpartei in, an oder auf von uns gelieferten Waren installiert wurden oder werden.
7.4 Unsere Garantieverpflichtung erlischt, wenn: a) die Gegenpartei Änderungen, Reparaturen und/oder Ersatz der gelieferten Sachen selbst vornimmt oder durch nicht von uns benannte Dritte vornehmen lässt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart; b) die Gegenpartei die gelieferten Sachen für andere Zwecke als den normalen Gebrauch verwendet; c) Mängel durch Fahrlässigkeit, Unfall oder normale Abnutzung entstanden sind oder auf Umstände besonderer Art zurückzuführen sind, die wir zum Zeitpunkt der Abnahme und/oder Ausführung vernünftigerweise vorhersehen konnten, auch wenn wir die Arbeiten sorgfältig vorbereiten und durchführen
q. Ausführung; d) Mängel aufgrund von Mängeln an oder verursacht durch Sachen, die von der Gegenpartei und/oder Dritten mit den von uns gelieferten Sachen vereinigt wurden; e) Abweichungen und/oder Mängel, die aufgrund falscher Informationen oder Angaben der Gegenpartei entstanden sind; f) die Gegenpartei die gelieferten Sachen übermäßig belastet oder extremen Umständen aussetzt; g) die Gegenpartei eine wie auch immer geartete Verpflichtung uns gegenüber aus dem Vertrag nicht erfüllt.
7.5 Die Kosten für die Feststellung und Behebung von Mängeln, die nicht durch unsere Garantie gemäß diesem Artikel abgedeckt sind, werden der Gegenpartei zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
7.6 Wenn wir den vom Kunden geltend gemachten Garantieanspruch erfüllen, sind wir nur zum Ersatz oder zur Reparatur verpflichtet, was nach unserem Ermessen zu beurteilen ist. Insbesondere sind wir nicht weiter haftbar und daher nicht verpflichtet, unter anderem den Kaufpreis (zurück-)zu zahlen, (zusätzlichen) Schadenersatz zu leisten, die entstandenen Kosten zu erstatten, unabhängig davon, ob sie mit dem Transport, der Feldarbeit, der Untersuchung, der Wartung, der Demontage, dem Austausch und/oder der Neuinstallation zusammenhängen. Im Zusammenhang mit der ständigen technischen Entwicklung behalten wir uns das Recht vor, das unter die Garantie fallende Produkt nicht durch genau dasselbe Produkt, sondern durch ein Produkt von vergleichbarer oder besserer Qualität zu ersetzen.
8. Inspektions-, Beschwerde- und Rückgabeverfahren
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung und vor der Lagerung oder Verwendung zu zählen, zu messen und auf sichtbare und leicht erkennbare Mängel zu prüfen. Sobald die Produkte in Gebrauch genommen werden, gelten sie als vertragskonform.
8.2 Der Kunde muss beweisen, dass ein Mangel, eine Abweichung, eine Reklamation usw. berechtigt ist. Zu diesem Zweck muss der Kunde eine Untersuchung durchführen und die "Beweislast" erbringen. Diese Untersuchung geht zu Lasten des Kunden.
8.3 Rücksendungen an uns sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, andernfalls werden sie nicht akzeptiert. Die Gegenpartei muss uns den Kaufbeleg (Rechnung) mit Lieferdatum und Produkttyp, Typennummer, Artikelnummer und/oder Produktnummer mit einer Beschreibung des Grundes für die Rückgabe vorlegen.
8.4 Beanstandungen von Stückzahlen, Maßen, Gewichten, sichtbaren und leicht feststellbaren Mängeln sowie Beschädigungen, Fehllieferungen, Mängeln sind uns, soweit es die Beschaffenheit der Produkte erfordert, unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich mitzuteilen, wobei uns der Kaufbeleg (Rechnung) mit Lieferdatum und Produkttyp, Typennummer, Artikelnummer und/oder Produktnummer unter Angabe des Grundes für den Mangel vorzulegen ist.
8.5 Beschwerden über unsere Rechnungen müssen uns so schnell wie möglich, aber auf jeden Fall innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der gesendeten Rechnung schriftlich übermittelt werden, auch um uns zu ermöglichen, die Begründetheit und die Ursache der Beschwerde(n) zu überprüfen.
8.6 Reklamationen über gelieferte Produkte, die qualitativ zufriedenstellend sind, sich aber als ungeeignet für den Zweck erweisen, für den die Gegenpartei sie zu verwenden wünscht und der uns nicht schriftlich mitgeteilt wurde, werden nicht akzeptiert.
8.7 Das in Artikel 8.2 genannte Rückgabeverfahren gilt auch für unsere Produkte, die unter die in Artikel 7 genannte Garantie fallen, sowie für Fehlbestellungen, übrig gebliebene - zu viel bestellte - Produkte und mangelhafte Produkte, für die die in Artikel 7 genannte Garantiezeit abgelaufen ist.
8.8 Für mangelhafte Produkte, für die die in Artikel 7 genannte Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, werden wir diese Produkte nur dann untersuchen und gegebenenfalls reparieren, wenn die Kosten mit dem Kunden vereinbart wurden.
9. Haftung
9.1 Wenn wir für einen Schaden haften, ist unsere Haftung auf maximal den Nettorechnungsbetrag der von uns gelieferten Produkte oder der von uns erbrachten Dienstleistungen beschränkt. Wir haften nicht für indirekte Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden gleich welcher Ursache, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden Dritter, Geschäftsverluste und/oder Stagnationsschäden), gleich welcher Ursache.
9.2 Die Haftung für Schäden im weitesten Sinne des Wortes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von nicht leitenden Angestellten und Dritten, die von uns bei der Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden, verursacht werden, ist vollständig ausgeschlossen. Die Gegenpartei muss uns ausdrücklich von allen möglichen Ansprüchen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die eigenen Mitarbeiter und Endkunden der Gegenpartei, in Bezug auf Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen verursacht werden, freistellen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits bei der Erfüllung des Vertrages zurückzuführen, einschließlich unserer leitenden Mitarbeiter.
9.3 Wir haften nicht für Versäumnisse bei der Erfüllung eines Vertrages und/oder unerlaubte Handlungen, wenn diese Versäumnisse auf außergewöhnliche oder von uns vernünftigerweise nicht vorhersehbare Verarbeitungsschwierigkeiten zurückzuführen sind, die sich aus der Beschaffenheit und/oder Mangelhaftigkeit der von der Gegenpartei im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Sachen ergeben. Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns auf alle Besonderheiten in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Waren hinzuweisen. Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung, wenn die Waren gemäß den Anweisungen der Gegenpartei und/oder der von der Gegenpartei eingeschalteten Dritten hergestellt werden.
9.4 Wir übernehmen keine Haftung für die Nichterfüllung eines Vertrages und/oder eine unerlaubte Handlung, wenn diese durch die Nichteinhaltung der in Artikel 4 genannten Informationspflichten durch den Kunden verursacht wurde.
9.5 Alle von uns erteilten Ratschläge, Anweisungen, Erklärungen und Mitteilungen in Bezug auf Qualitäten, Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten der von uns zu liefernden Produkte und Dienstleistungen sowie alle zusätzlichen Arbeiten in Bezug auf Prüfungen, internationale Normen und die Beantragung von CE-Kennzeichnungen, das Ausfüllen von Formularen, die Durchführung von Prüfungen und die Erstellung von Berechnungen sind völlig unverbindlich. Wir können in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus diesen Ratschlägen oder Informationen ergeben, und die Gegenpartei ist verpflichtet, uns in dieser Hinsicht von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
9.6 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Software oder durch die Löschung oder Beschädigung von Daten oder Informationen auf Computern oder anderen Datenträgern entstehen, sowie für alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.
9.7 Die in den vorangehenden Absätzen dieses Artikels beschriebenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von uns gelten unbeschadet der anderen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von uns, die in diesen Bedingungen beschrieben sind.
9.8 Voraussetzung für ein Recht auf Schadenersatz ist immer, dass die Gegenpartei uns den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Entstehen schriftlich meldet. Jeder Anspruch der Gegenpartei gegen uns verjährt bereits nach Ablauf eines (1) Jahres nach Eintritt des Schadens, es sei denn, die Gegenpartei hat vor Ablauf dieser Frist einen Rechtsanspruch auf Ersatz des Schadens geltend gemacht.
9.9 Die Gegenpartei stellt uns und/oder unsere Untergebenen von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die durch die Nutzung der von uns gelieferten Dienstleistungen und/oder Produkte verursacht werden.
10. Preise
10.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist, gelten die Preise für die Lieferung ab Werk und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Einfuhrzöllen, Verpackungs-, Versand- und Transportkosten sowie sonstiger behördlicher Abgaben, die für den Verkauf und/oder die Lieferung und/oder die Erfüllung des Vertrages gelten.
10.2 Wenn nach dem Zustandekommen des Vertrages, aber vor der Lieferung der Produkte, einer oder mehrere der den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren, wie Einkaufspreise, Wechselkurse oder Steuern, Abgaben, Gebühren, Frachten usw., nachweislich geändert werden, haben wir das Recht, die vereinbarten Preise entsprechend zu ändern, soweit dies nicht gesetzlich verboten ist und ungeachtet dessen, ob die Änderung für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht. In diesem Fall ist die Gegenpartei nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
10.3 Im Falle von Teillieferungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Jede von uns ausgestellte Abschlagsrechnung wird auf der Grundlage der geänderten preisbestimmenden Faktoren angepasst.
10.4 Alle Preise und Tarife sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben, aber sie müssen inklusive Mehrwertsteuer bezahlt werden.
10.5 Bei Kleinaufträgen behalten wir uns das Recht vor, eine angemessene Aufwandsentschädigung an den Kunden weiterzugeben.
10.6 Preiserhöhungen, die sich aus Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages und/oder der Spezifikationen der zu liefernden Produkte und/oder der zu erbringenden Dienstleistungen auf mündlichen oder schriftlichen Wunsch des Auftraggebers ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vertragsänderungen und Mehr- oder Minderleistungen werden daher in Rechnung gestellt, auch wenn sie nicht schriftlich in Auftrag gegeben wurden.
10.7 Wenn zwischen den Parteien kein Preis vereinbart wurde, die Parteien aber in einem Jahr vor dem Vertrag einen oder mehrere Verträge mit gleichem oder nahezu gleichem Inhalt abgeschlossen haben, wird der Preis auf der Grundlage der dabei verwendeten Produktionsmethoden und Berechnungssätze berechnet.
10.8 Wenn außerhalb der Anwendung der Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels kein Preis zwischen den Parteien vereinbart wurde, wenn ein Preis nur in Form eines Kostenvoranschlags angegeben wurde oder wenn der vereinbarte Preis gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden kann, wird der Preis oder die Änderung zu einem Betrag festgelegt, der in der Branche als angemessen gilt.
11. Zahlung
11.1 Eine von uns an die Gegenpartei gesendete Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf die von uns angegebene Weise bezahlt werden, auch wenn sich die Rechnung auf Produkte bezieht, die auf Abruf geliefert werden, oder wenn sie Teillieferungen betrifft. Abweichungen hiervon müssen schriftlich festgelegt werden.
11.2 Die Gegenpartei hat kein Recht auf Abzug, Verrechnung oder Abtretung einer Rechnung, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
11.3 Wir sind jederzeit berechtigt, vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Wenn eine Nachnahme vereinbart ist, sind wir berechtigt, vorab eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Wenn und solange die Gegenpartei sich weigert oder nicht in der Lage ist, diese Sicherheit zu leisten, haben wir das Recht, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.
11.4 Wenn der laut Rechnung fällige Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt wurde, ist die Gegenpartei in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist, und schuldet uns ab dem Rechnungsdatum Vertragszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt, unbeschadet der anderen uns zustehenden Rechte.
11.5 Wenn wir eine unbezahlte Rechnung oder einen Teil davon an einen Dritten zur Eintreibung übergeben, gehen alle damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten der Gegenpartei. Für die außergerichtlichen Kosten schuldet die Gegenpartei uns mindestens 15 % des Hauptbetrags, erhöht um die bereits fälligen Zinsen, mit einem absoluten Mindestbetrag von € 350,- ohne MwSt.
11.6 Vom Kunden geleistete Zahlungen dienen immer zuerst der Begleichung aller fälligen Kosten und Zinsen sowie der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht
11.7 Während der Erfüllung des Vertrages haben wir das Recht, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen, bis die Gegenpartei auf unsere Aufforderung hin und zu unserer Zufriedenheit Sicherheit für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag geleistet hat. Diese Bestimmung gilt auch, wenn ein Kredit vereinbart wurde. Die Weigerung der Gegenpartei, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt uns das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und die bereits gelieferten Waren zurückzunehmen, unbeschadet des Rechts auf Erstattung von Kosten, Zinsen und Schaden.
11.8 Die Nichtzahlung eines Rechnungsbetrages am Fälligkeitstag hat zur Folge, dass alle Forderungen von uns gegenüber der Gegenpartei sofort und in vollem Umfang fällig werden, ausdrücklich einschließlich der Forderungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig waren, ohne dass eine Inverzugsetzung oder Mitteilung von uns erforderlich ist.
12. Annullierung
12.1 Die Gegenpartei ist berechtigt, einen Vertrag zu stornieren, bevor wir mit der Erfüllung des Vertrages begonnen haben, sofern sie uns den ihr entstandenen Schaden ersetzt. Jede Stornierung durch die Gegenpartei bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dieser Schaden umfasst die von uns erlittenen Verluste und Gewinneinbußen und in jedem Fall die Kosten, die wir bereits für die Vorbereitung aufgewendet haben, einschließlich der Kosten für reservierte Produktionskapazitäten, eingekaufte Materialien, in Anspruch genommene Dienstleistungen und Lagerung.
13. Prototypen/Muster
13.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die von uns erhaltenen Zeichnungen/Proben/Muster/Prototypen/Software sorgfältig auf Fehler und Mängel zu prüfen und sie uns so schnell wie möglich korrigiert oder genehmigt zurückzusenden.
13.2 Mit der Genehmigung der Zeichnungen/Proben/Muster/Prototypen/Software durch den Kunden erkennen wir an, dass wir die den Zeichnungen/Proben/Mustern/Prototypen/Software vorausgehenden Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt haben.
13.3 Wir haften nicht für Abweichungen, Fehler und Mängel, die in den vom Kunden genehmigten oder korrigierten Zeichnungen/Proben/Mustern/Prototypen/Software unbemerkt geblieben sind.
13.4 Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Proben/Muster/Proben werden zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass die Kosten für diese Zeichnungen/Proben/Muster/Proben/Software im Preis enthalten sind.
14. Abweichungen
14.1 Abweichungen zwischen den Produkten einerseits und dem ursprünglichen Entwurf, der Zeichnung, der Kopie oder dem Modell bzw. der Probe/dem Muster/dem Prototyp andererseits können keinen Grund für Ablehnung, Preisnachlass, Vertragsauflösung oder Schadenersatz darstellen, wenn sie von geringer Bedeutung sind.
14.2 Bei der Beurteilung, ob Abweichungen in der Gesamtheit des Werkes als geringfügig anzusehen sind, ist eine repräsentative Stichprobe aus dem Werk zu betrachten, es sei denn, es handelt sich um individuell bestimmte Produkte.
14.3 Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Gebrauchswert des Werkes haben, gelten stets als Abweichungen von geringer Bedeutung.
14.4 Abweichungen bei den anderen von uns verwendeten Materialien und Halbfabrikaten, die gemäß den allgemeinen Verkaufsbedingungen für die Lieferung solcher Materialien und Halbfabrikate zulässig sind, gelten als Abweichungen von geringer Bedeutung. Die entsprechenden Bedingungen können in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Auf Verlangen der Gegenpartei senden wir kostenlos ein Exemplar dieser Bedingungen zu.
15. Höhere Gewalt
15.1 Im Falle von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 15.2 sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen, ohne dass wir an eine Lieferfrist gebunden sind oder den Vertrag auflösen können. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz, Kosten oder Zinsen.
15.2 Höhere Gewalt liegt auf unserer Seite vor, wenn wir nach Vertragsschluss durch Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, kriegerische Handlungen, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, Streiks, Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrbehinderungen, behördliche und gesetzliche Maßnahmen Maschinenausfälle, Störungen in der Energieversorgung, und zwar sowohl in unserem Betrieb als auch in den Betrieben Dritter, von denen wir die benötigten Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen, sowie bei der Lagerung oder beim Transport, gleichgültig ob in eigener Regie oder nicht, Pandemien, Epidemien, Krankheit eines oder mehrerer Mitarbeiter, ferner durch alle sonstigen Ursachen, die nicht auf unser Verschulden oder Risiko zurückzuführen sind.
15.3 Wenn die Gegenpartei uns dies schriftlich mitteilt, sind wir verpflichtet, uns innerhalb von acht Tagen schriftlich zu unserer Wahl gemäß Artikel 15.1 zu äußern.
15.4 Wenn wir unsere Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt teilweise erfüllt haben, sind wir berechtigt, die gelieferten Produkte oder erbrachten Leistungen gesondert und in der Zwischenzeit in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
16. Auflösung
16.1 Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn:
(a) Die Gegenpartei erfüllt eine ihr gegenüber uns obliegende Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht korrekt;
b) der Kunde für insolvent erklärt wurde oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde, ein Zahlungsaufschub beantragt oder beantragt wurde, oder wenn er sich in einem - vorläufigen - Zahlungsaufschub befindet, oder ein Verwalter für den Kunden gemäß dem niederländischen Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen bestellt wurde;
(c) sein gesamtes Vermögen oder ein Teil davon beschlagnahmt wird;
d) Der Kunde ist entmündigt oder aufgrund einer gerichtlichen Verfügung seiner Freiheit beraubt worden;
(e) Der Kunde wird aufgelöst oder liquidiert oder stirbt, wenn es sich um eine natürliche Person handelt;
f) der Kunde sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon veräußert oder bereits veräußert hat, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens in ein neu zu gründendes oder bereits bestehendes Unternehmen.
16.2 Im Falle der Auflösung wird jede Forderung von uns gegenüber der Gegenpartei sofort fällig.
17. Vertraulichkeit und Eigentum von Uns
17.1 Sachen, die wir der Gegenpartei zur Verfügung stellen, wie z.B. Dateninformationen, Bänder, Muster, Fotos, Klischees, Filme, Drucke und/oder Zeichnungen und ähnliche Dokumente, sind und bleiben jederzeit unser Eigentum.
17.2 Die im vorigen Absatz genannten Sachen sowie Formen, Stempel und Werkzeuge, die von uns zu Entwurfs- und/oder Produktionszwecken verwendet werden oder verwendet werden sollen, bleiben stets unser Eigentum, wenn der Gegenpartei für ihre Herstellung Kosten in Rechnung gestellt wurden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, und werden höchstens ein (1) Jahr lang aufbewahrt, danach werden sie vernichtet.
17.3 Die in den beiden vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Gegenstände sind, wenn sie der Gegenpartei von uns zur Verfügung gestellt wurden, von dieser in ihren Büros und/oder anderen Geschäftsräumen gesondert aufzubewahren und auf unser erstes Verlangen an uns zurückzugeben. Die Gegenpartei garantiert, dass die betreffenden Gegenstände unter keinem Vorwand ohne unsere Erlaubnis kopiert, nachgeahmt oder anderweitig vervielfältigt werden dürfen, noch dürfen sie zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt oder an Dritte weitergegeben werden.
17.4 Die Gegenpartei verpflichtet sich, alle ihr von uns zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Als vertrauliche Informationen gelten in jedem Fall die vorgenannten sowie unsere Unternehmensdaten und alle Informationen, von denen die Gegenpartei weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie geheim oder vertraulich sind oder von denen sie erwarten kann, dass ihre Verbreitung uns Schaden zufügen kann. Die Gegenpartei verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter und/oder Dritte, die an der Erfüllung dieses Vertrages beteiligt sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.
17.5 Verstößt die Gegenpartei gegen die in diesem Artikel genannten Bestimmungen, verwirkt die Gegenpartei unabhängig davon, ob der Verstoß der Gegenpartei zuzurechnen ist, und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren zugunsten von uns eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 für jeden Verstoß und darüber hinaus einen Betrag von EUR 10.000 für jeden Tag, an dem ein solcher Verstoß andauert, ohne dass es auf einen Schaden ankommt und unbeschadet unserer sonstigen Rechte, einschließlich des Rechts, zusätzlich zu der vorgenannten Vertragsstrafe weiteren Schadenersatz zu fordern.
18. Rechte an geistigem Eigentum
18.1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf unsere Produkte sowie in Bezug auf die von uns zur Verfügung gestellten Dokumente, wie z. B. Beratung, Broschüren, Fotos, Entwürfe, Zeichnungen usw., liegen ausschließlich bei uns, unseren Lizenzgebern oder deren Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
18.2. Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte, die ihm ausdrücklich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrag und das Gesetz eingeräumt werden. Jedes dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
18.3. Alle Informationen im weitesten Sinne des Wortes, einschließlich geschäftlicher Informationen, die sich auf spezifische Merkmale von (Produkten von) uns beziehen und im Zusammenhang mit einem Angebot oder einem Vertrag bereitgestellt werden, sind streng vertraulich und dürfen von der Gegenpartei nicht an Dritte weitergegeben werden.
18.4 Die Gegenpartei darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Patentrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem Eigentum von den Produkten und von den im vorigen Absatz beschriebenen Unterlagen von uns, unseren Lizenzgebern oder deren Lieferanten entfernen oder ändern (oder dies veranlassen).
18.5. Die Gegenpartei stellt uns von jeglicher Haftung und/oder Anklage wegen unlauteren Wettbewerbs frei, die sich aus den Rechten der Gegenpartei an gewerblichem und/oder geistigem Eigentum ergeben, es sei denn, wir haben mit einem dazu befugten Geschäftsführer ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Der Kunde kann seinen Vertrag oder seine Bestellung oder irgendein anderes Recht, das sich aus dem Vertrag, der Bestellung oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, nicht an Dritte übertragen. Diese Klausel hat die Wirkung des Eigentumsrechts im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
19.2 Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Wir werden den Kunden über die geänderten Bestimmungen informieren. Die Änderungen gelten und werden Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, es sei denn, der Kunde hat ihnen innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprochen.
20. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
20.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge und Verpflichtungen, auf die sie Anwendung finden, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
20.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung und/oder Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Verträge und Verpflichtungen, auf die sie Anwendung finden, werden ausschließlich nach niederländischem Recht vom Bezirksgericht Oost-Brabant in 's-Hertogenbosch entschieden, es sei denn, der kantonale Richter ist aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zur Entscheidung einer solchen Streitigkeit befugt und wir können einen anderen Richter wählen.
20.3 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text verbindlich.